Elektronischer Arztbrief

Der konventionelle Arztbrief ist im Transport langsam und in seiner Aussagefähigkeit beschränkt. Demgegenüber erlaubt der elektronische Arztbrief eine schnelle, sichere und weitergehende Übermittlung qualitativ aussagekräftiger Informationen bis hin zu bewegten Bildsequenzen. Durch die Nutzung des elektronischen Arztbriefes kann die Wirtschaftlichkeit in der medizinischen Versorgung erhöht werden.

Die vorhandene EDV-Infrastruktur ist in Bezug auf die Kommunikationsfähigkeit und damit die Telematiktauglichkeit nicht hinreichend ausgerichtet. Für die Einführung eines Elektronischen Arztbriefes sind verbindliche Festlegungen aller Beteiligten im Sozial- und Gesundheitssystem auf Normen und Standards Voraussetzung. Für diese übergreifende informationstechnische Verzahnung ist eine zentrale Instanz erforderlich.

  • 02.08.2000

    Kommentierung des ersten Meilensteins - Siemens

  • 20.06.2001

    Managementpapier

  • 28.03.2001

    Entwurf Managementpapier 2. Meilenstein (Lösungsvorschläge)

  • 28.03.2001

    Begleitbrief zum 2. Meilenstein

  • 29.08.2000

    Kommentierung zum 1. Meilenstein durch den Hessischen Datenschutzbeauftragten

  • 10.08.2000

    Kommentierung des 1. Meilensteins durch die IDM e.V.

  • 09.08.2000

    Stellungnahme des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zum 1. Meilenstein und der Studie "Europäische und Internationale Dimension von Telematik im Gesundheitswesen"

  • 28.07.2000

    Entwurf Managementpapier 1.Meilenstein (Ist-Situation)

  • 9.11.2000

    Stellungnahme des Arbeitskreises "Gesundheit und Soziales" des Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zum 1. Meilenstein des Teams